- Geltungsbereich und Zweck
Diese Richtlinie legt die Anforderungen von Casino Zürich zur Bekämpfung von Geldwäscherei (Anti-Money Laundering, AML) und zur Durchführung der Kundenidentifikation (Know Your Customer, KYC) fest. Sie gilt für alle Personen, die Zugang zu den Dienstleistungen von Casino Zürich erhalten oder erhalten möchten.
Casino Zürich ist verpflichtet, die geltenden Schweizer Rechtsvorschriften einzuhalten, insbesondere das Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (GwG) sowie das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS). Diese Richtlinie beschreibt die Verfahren, die Casino Zürich zur Erfüllung dieser gesetzlichen Pflichten anwendet.
- Grundsätze der Sorgfaltspflicht
Casino Zürich wendet risikobasierte Sorgfaltspflichten an. Ziel ist es, die Identität von Gästen und Kunden festzustellen, die wirtschaftlich berechtigte Person zu ermitteln, ungewöhnliche oder verdächtige Transaktionen zu erkennen und zu melden sowie die Nutzung der Einrichtung für Zwecke der Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung zu verhindern.
Die Sorgfaltspflichten werden in zwei Stufen angewendet: vereinfachte Sorgfaltspflicht und verstärkte Sorgfaltspflicht. Die Anwendung der jeweiligen Stufe richtet sich nach dem festgestellten Risiko sowie nach den gesetzlich vorgesehenen Schwellenwerten.
3. Identifikationspflichten und Schwellenwerte
3.1 Standardidentifikation
Casino Zürich ist verpflichtet, die Identität von Gästen ab bestimmten Schwellenwerten zu überprüfen. Gemäss den geltenden Schweizer Vorschriften gilt für Casinos eine verstärkte Identifikationspflicht ab einem Betrag von CHF 4’000 innerhalb von 24 Stunden bei Ein- oder Auszahlungen.
Bei Erreichen oder Überschreiten dieses Schwellenwerts ist Casino Zürich verpflichtet, die betroffene Person zu identifizieren und die entsprechenden Daten zu erfassen und aufzubewahren.
3.2 Erforderliche Dokumente
Zur Erfüllung der Identifikationspflicht sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Amtlicher Lichtbildausweis: Reisepass oder Personalausweis, gültig
- Wohnsitznachweis: Aktueller Beleg, nicht älter als 3 Monate
- Zahlungsmittelnachweis: Bei Bedarf, abhängig vom Risikoprofil
- Herkunftsnachweis der Mittel: Bei verstärkter Sorgfaltspflicht erforderlich
Casino Zürich behält sich das Recht vor, zusätzliche Unterlagen anzufordern, wenn dies aufgrund des Risikoprofils oder gesetzlicher Anforderungen notwendig ist.
3.3 Verstärkte Sorgfaltspflicht
Verstärkte Sorgfaltspflichten werden angewendet, wenn erhöhte Risiken festgestellt werden. Dies betrifft insbesondere politisch exponierte Personen (PEP), Personen aus Hochrisikoländern sowie Fälle, in denen Unklarheiten über die Herkunft der eingesetzten Mittel bestehen.
In diesen Fällen ist Casino Zürich berechtigt und verpflichtet, zusätzliche Informationen und Nachweise einzuholen, bevor ein Zugang gewährt oder eine Transaktion abgewickelt wird.
- PEP- und Sanktionslistenprüfung
Casino Zürich führt für alle identifikationspflichtigen Personen eine Prüfung gegen internationale Sanktionslisten sowie eine Überprüfung auf den Status als politisch exponierte Person durch. Diese Prüfungen erfolgen bei der Erstidentifikation sowie fortlaufend im Rahmen der laufenden Überwachung.
Personen, die auf Sanktionslisten geführt werden, erhalten keinen Zugang zu den Dienstleistungen von Casino Zürich. Bei PEP-Status werden automatisch verstärkte Sorgfaltspflichten angewendet.
- Laufende Transaktionsüberwachung
Casino Zürich überwacht laufend die Transaktionen und das Verhalten der Gäste, um ungewöhnliche Muster oder verdächtige Aktivitäten zu erkennen. Die Überwachung umfasst insbesondere:
- Analyse von Transaktionsvolumen und -häufigkeit
- Überprüfung auf Abweichungen vom bekannten Nutzungsverhalten
- Erkennung von Strukturierungsversuchen zur Umgehung von Schwellenwerten
- Meldepflichten
6.1 Meldung an die MROS
Bestehen begründete Verdachtsmomente, dass Vermögenswerte aus einer Straftat stammen oder der Terrorismusfinanzierung dienen, ist Casino Zürich gesetzlich verpflichtet, eine Verdachtsmeldung an die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) zu erstatten. Diese Meldepflicht besteht unabhängig vom Betrag und unabhängig davon, ob eine Transaktion abgeschlossen wurde oder nicht.
6.2 Vertraulichkeit der Meldung
Personen, gegen die eine Verdachtsmeldung erstattet wurde, werden darüber nicht informiert. Casino Zürich ist gesetzlich verpflichtet, die Vertraulichkeit solcher Meldungen zu wahren.
- Aufbewahrung von Daten
Alle im Rahmen der AML- und KYC-Pflichten erhobenen Daten und Dokumente werden von Casino Zürich für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer aufbewahrt. Gemäss den geltenden Schweizer Vorschriften beträgt die Aufbewahrungsfrist für Daten, die gesetzlichen Sorgfaltspflichten in den Bereichen Geldwäscherei, Spielbetrug und Spielerschutz dienen, zehn Jahre nach dem letzten Geschäftskontakt.
Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht, sofern keine anderen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
- Verweigerung des Zugangs
Casino Zürich ist berechtigt, den Zugang zu verweigern oder eine bestehende Geschäftsbeziehung zu beenden, wenn:
- die erforderlichen Identifikationsunterlagen nicht vorgelegt werden
- begründete Verdachtsmomente auf Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung bestehen
- eine Person auf einer Sanktionsliste geführt wird
- die Herkunft der eingesetzten Mittel nicht nachvollziehbar ist
In diesen Fällen ist Casino Zürich nicht verpflichtet, die Gründe für die Verweigerung offenzulegen.
- Verantwortlichkeit und interne Organisation
Casino Zürich hat interne Kontrollmechanismen und Verfahren eingerichtet, um die Einhaltung der AML- und KYC-Anforderungen sicherzustellen. Dazu gehören insbesondere die Benennung eines verantwortlichen Compliance-Beauftragten, die regelmässige Schulung des zuständigen Personals sowie die periodische Überprüfung und Aktualisierung der internen Richtlinien.
- Änderungen dieser Richtlinie
Casino Zürich behält sich das Recht vor, diese Richtlinie jederzeit zu ändern, sofern dies aufgrund gesetzlicher Änderungen oder interner Anpassungen erforderlich ist. Die jeweils aktuelle Fassung ist massgeblich. Gäste und Kunden sind verpflichtet, sich über den aktuellen Stand der Richtlinie zu informieren.

